Die Feuerwehr Balingen ist eine reine freiwillig Feuerwehr, d.h. sie verfügt über keine hauptamtamlichen Kräfte welche in den Gerätehäsern bereitstehen. Alle Angehöhrigen gehen, wie normale Bürger, einer Beschäftigung innerhalb oder ausserhalb der Stadt Balingen nach. Die Mitglieder der Feuerwehr Balingen werden über eine sogenannte stille Alarmierung im Einsatzfall alarmiert.
Um bei einem Einsatz schnellstmöglich am Gerätehaus zu sein, benutzen einige alarmierte Kräfte Dachaufsetzer (gelb/orange; FEUERWEHR IM EINSATZ) / Hiweisschilder (ggf. [in Kombination] mit Benutzung der Warnblinkanlage) um sich im Einsatzfall bemerkbar zu machen.
Rechtlich haben Angehörige der Feuerwehr mit der Alarmierung zwar sogenannte Sonderrechte nach §35 STVO, d.h. Ihnen werden geringe Abweichungen von der STVO gestattet. Jedoch haben Sie in Ihren Privatfahrzeugen KEIN Anspruch auf ein Wegerecht nach §38 STVO ("Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn [...] Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen").
Wir bitten Sie jedoch trotzdem:
Sollten Ihnen Fahrzeuge begegnen, welche diese Art der Kennzeichnung verwenden, dann ermöglichen Sie Ihnen BITTE ein möglichst schnelles durchkommen zum Feuerwehrgerätehaus. - Danke!